Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es LEDs Com GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.